Kündigung

Preiserhöhung beim Strom in Leipzig: Sonderkündigungsrecht nutzen

Zum Jahreswechsel drehen viele Versorger an den Preisen. Wer ein Schreiben mit einer Preiserhöhung bekommt, muss sie nicht hinnehmen und kann ohne Frist kündigen. Wann das gilt, bis wann du handeln musst und was in Leipzig dabei zu beachten ist.

📅 Oktober 2026 ✍️ Stromvergleich-Leipzig-Redaktion
Preiserhöhung im Briefkasten? Vergleiche jetzt Stromtarife für deinen Leipziger Haushalt.
Stromtarife anzeigen →

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum zum Jahreswechsel 2027 Preiserhöhungen anstehen
  2. Was dein Versorger ankündigen muss
  3. Fristen: Sondervertrag und Grundversorgung
  4. So kündigst du richtig
  5. Neuer Vertrag ohne Lücke
  6. Wenn die Ankündigung Fehler hat
  7. Fazit
  8. FAQ

1. Warum zum Jahreswechsel 2027 Preiserhöhungen anstehen

Mehrere Faktoren treffen zusammen. Die Übertragungsnetzentgelte steigen 2027 von rund 2,86 auf 3,54 Cent pro Kilowattstunde, also um etwa 0,68 Cent netto. Hintergrund ist unter anderem, dass der Bund seinen Zuschuss zu den Netzentgelten von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro kürzt. Das Vergleichsportal Verivox rechnet deshalb mit rund einem Prozent höheren Preisen für Haushalte.

Dazu kommt der Großhandel. Seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar 2026 sind die Börsenpreise gestiegen. Wie stark das bei Haushaltskunden ankommt, ist umstritten: Der Branchenverband BDEW sieht für neue Tarife keinen nennenswerten Effekt, die Plattform StromAuskunft meldet dagegen, dass die günstigsten Neukundentarife von 23,6 auf 27,6 Cent pro Kilowattstunde geklettert sind. Sicher ist nur: Ob dein Versorger erhöht, siehst du erst, wenn das Schreiben da ist.

Zur Einordnung für Leipzig: Die Grundversorgung L-Strom.basis der Stadtwerke Leipzig kostet seit dem 1. Januar 2026 30,86 Cent pro Kilowattstunde bei 211,06 Euro Grundpreis im Jahr. Wechselkunden bekommen aktuell meist Tarife im Bereich von 26 bis 28 Cent.

2. Was dein Versorger ankündigen muss

Nach § 41 EnWG darf ein Versorger Preise nicht still anpassen. Die Mitteilung muss enthalten, was sich ändert, aus welchem Grund und unter welchen Voraussetzungen. Außerdem muss sie ausdrücklich auf dein Recht hinweisen, den Vertrag zu kündigen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Ankündigung fehlerhaft (dazu mehr in Abschnitt 6).

Rein steuerliche Änderungen wie eine neue Umsatzsteuer sind ausgenommen. Eine Erhöhung der Netzentgelte, der Beschaffungskosten oder des Grundpreises dagegen löst das Sonderkündigungsrecht aus, auch wenn der Versorger sie nur weitergibt.

📩
Kurzfassung:

Jede Preiserhöhung, die kein reiner Steuereffekt ist, berechtigt zur Kündigung ohne Frist. Das gilt auch, wenn dein Vertrag noch eine Mindestlaufzeit hat. Die Kündigung muss beim Versorger ankommen, bevor die Erhöhung gilt.

3. Fristen: Sondervertrag und Grundversorgung

Wie früh du Bescheid bekommen musst, hängt davon ab, in welchem Vertrag du steckst. Wer nie aktiv gewechselt hat, ist in Leipzig in der Grundversorgung. Alle anderen haben einen Sondervertrag, beim lokalen Versorger oder bei einem anderen Anbieter.

  Grundversorgung Sondervertrag
Vorlauf der Ankündigung 6 Wochen: öffentliche Bekanntgabe plus schriftliche Mitteilung (§ 5 StromGVV) mindestens 1 Monat vor der Erhöhung
Kündigung nach Ankündigung jederzeit mit 2 Wochen Frist (§ 20 StromGVV) ohne Frist, bis zum Tag vor Inkrafttreten
Mindestlaufzeit keine spielt für das Sonderrecht keine Rolle
Wirksamkeit erst nach ordnungsgemäßer Mitteilung erst nach ordnungsgemäßer Mitteilung
* Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind immer die Angaben in deinem Vertrag und in der Mitteilung deines Versorgers.

Für eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 heißt das: Im Sondervertrag muss die Mitteilung spätestens Anfang Dezember bei dir liegen, in der Grundversorgung schon bis zum 20. November 2026. Kommt sie später, kann der Versorger die Erhöhung nicht zum 1. Januar durchsetzen. Gekündigt werden kann bis zum 31. Dezember 2026, entscheidend ist der Eingang beim Versorger, nicht das Datum auf dem Brief.

Die Grundversorgung ist ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar. Das Sonderkündigungsrecht ist dort deshalb weniger ein Hebel als im Sondervertrag, hilft dir aber, wenn du schnell wegwillst.

4. So kündigst du richtig

Kündige selbst und schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Einwurfeinschreiben. Eine E-Mail oder ein Formular im Kundenportal genügt in der Regel auch, weil das Gesetz Textform verlangt. Du solltest den Zugang aber belegen können. Wer sich auf den neuen Anbieter verlässt, der die Kündigung übernehmen soll, geht ein Risiko ein: Kommt sie zu spät, läuft der alte Vertrag zum höheren Preis weiter.

In die Kündigung gehören diese Angaben:

Absender und Vertragsdaten

Name, Adresse der Verbrauchsstelle, Kundennummer und Zählernummer, damit der Versorger den Vertrag eindeutig findet.

Kündigungsgrund

Der Hinweis, dass du wegen der angekündigten Preiserhöhung außerordentlich kündigst, mit Datum der Mitteilung des Versorgers.

Kündigungstermin

Zum Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte um Bestätigung

Verlange eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit dem Beendigungsdatum und setze dafür eine Frist von etwa zwei Wochen.

Heb Absendebeleg, Einschreibezettel und die Mitteilung des Versorgers auf. Kommt es später zum Streit, sind das deine Beweise.

5. Neuer Vertrag ohne Lücke

Du musst nicht im Dunkeln sitzen, wenn der alte Vertrag endet. Fällt der Strom zwischen zwei Verträgen aus der Belieferung, rutschst du automatisch in die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, in Leipzig die Stadtwerke Leipzig. Sie ist teurer als ein Wechseltarif, aber ein kurzer Aufenthalt dort kostet nur wenige Euro mehr.

Sauberer ist es, den neuen Tarif vor dem Ende des alten abzuschließen und den Lieferbeginn auf den Folgetag zu legen. Die Details dazu stehen im Ratgeber Stromanbieter wechseln in Leipzig. Achte beim neuen Vertrag auf Preisgarantie und Laufzeit, denn das nächste Preisschreiben kommt bestimmt.

6. Wenn die Ankündigung Fehler hat

Fehlt der Hinweis auf das Kündigungsrecht, kommt die Mitteilung zu spät oder ist der Grund nicht nachvollziehbar, ist die Preisänderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam. Dann gilt weiter der alte Preis. Hast du bereits zu viel gezahlt, kannst du das Geld nach § 812 BGB zurückfordern.

Gehe so vor: Widersprich der Erhöhung schriftlich, zahle weiter den bisherigen Preis oder unter Vorbehalt und verlange eine Korrektur der Rechnung. Reagiert der Versorger nicht, hilft die Schlichtungsstelle Energie kostenlos, ebenso die Verbraucherzentrale Sachsen und die Bundesnetzagentur.

7. Fazit

Ein Preisschreiben ist kein Grund zur Panik, aber eines, das du nicht liegen lassen solltest. Im Sondervertrag kannst du bis zum Tag vor der Erhöhung ohne Frist kündigen, in der Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig und nachweisbar beim Versorger ankommt.

Ob ein Wechsel sich lohnt, zeigt ein Vergleich mit deinem tatsächlichen Verbrauch. Liegt der neue Tarif deutlich unter der angekündigten Erhöhung, kündige. Bleibt der Unterschied klein, kann Abwarten bis zum nächsten Termin ebenfalls vertretbar sein.

8. Häufige Fragen zur Preiserhöhung in Leipzig

Im Sondervertrag bis zum Tag vor Inkrafttreten der Erhöhung, ohne Kündigungsfrist. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss die Kündigung also spätestens am 31. Dezember 2026 beim Versorger eingehen. In der Grundversorgung kündigst du jederzeit mit zwei Wochen Frist.
Ja, aber dort brauchst du es kaum, weil die Grundversorgung ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar ist. Preisänderungen müssen sechs Wochen vorher öffentlich bekannt gegeben und dir schriftlich mitgeteilt werden.
Kündige selbst. Der neue Anbieter erledigt das bei einem normalen Wechsel zwar meist, aber wenn es um eine Frist vor einer Preiserhöhung geht, trägt ein Fehler dort du. Eine eigene Kündigung per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben hast du in der Hand.
Eine Preiserhöhung ohne ordnungsgemäße Mitteilung ist unwirksam, es gilt der alte Preis. Das Sonderkündigungsrecht gibt es dann zwar nicht im engeren Sinn, du kannst aber widersprechen, überzahlte Beträge zurückfordern und bei Bedarf die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Nein. Bis zum Start des neuen Vertrags beliefert dich der Grundversorger, in Leipzig die Stadtwerke Leipzig, im Rahmen der Ersatzversorgung. Sie ist teurer als ein Wechseltarif, sollte aber nicht länger als nötig dauern.
📩

Günstigeren Tarif für Leipzig finden

Gib Postleitzahl und Verbrauch ein und vergleiche, was ein Wechsel gegenüber der angekündigten Erhöhung bringt. Der Vergleich ist kostenlos, bei einem Abschluss erhalten wir eine Provision vom Anbieter.

Stromtarife vergleichen →

Weitere Ratgeber

🔄Stromanbieter wechseln in Leipzig → 📊Aktuelle Strompreise Leipzig → 🌿Ökostromanbieter für Leipzig → 🔌Smart-Meter-Pflicht Leipzig →